Gewerbe anmeldenals Finanzanlagenvermittler
Die Vermittlung von Finanzanlagen braucht eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung, Sachkundenachweis und Eintragung ins Vermittlerregister.
Das gilt für Finanzanlagenvermittler
Die Vermittlung von Finanzanlagen braucht eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung, Sachkundenachweis und Eintragung ins Vermittlerregister.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnis nötig
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis?
Ja. Die Erlaubnis muss vorliegen, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Bei welcher Kammer bin ich als Finanzanlagenvermittler Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über Gewerbeanzeige24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.