Gewerbe anmeldenals Darlehensvermittler
Wer Immobiliardarlehen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung und die Eintragung ins Vermittlerregister. Für andere Darlehen gilt § 34c.
Das gilt für Darlehensvermittler
Wer Immobiliardarlehen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung und die Eintragung ins Vermittlerregister. Für andere Darlehen gilt § 34c.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnis nötig
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Darlehensvermittler eine Erlaubnis?
Ja. Die Erlaubnis muss vorliegen, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Bei welcher Kammer bin ich als Darlehensvermittler Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über Gewerbeanzeige24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.