Gewerbe anmeldenals Reinigungsservice
Haushaltsnahe Reinigung ist erlaubnisfrei. Wer Gebäude im Umfang des Gebäudereiniger-Handwerks reinigt, braucht seit 2020 die Eintragung in die Handwerksrolle.
Das gilt für Reinigungsservice
Haushaltsnahe Reinigung ist erlaubnisfrei. Wer Gebäude im Umfang des Gebäudereiniger-Handwerks reinigt, braucht seit 2020 die Eintragung in die Handwerksrolle.
So steht es im Formular
Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ beschreibst du genau, was dein Betrieb macht. Zum Beispiel:
Haushaltsnahe Reinigungsdienstleistungen
Die Formulierung bleibt deutsch, so steht sie im amtlichen Formular.
- Status
- Erlaubnisfrei
- Kammer
- IHK
- Formular
- GewA 1, bundesweit einheitlich
Häufige Fragen
Brauche ich als Reinigungsservice eine Erlaubnis?
Nein, die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Du meldest sie einfach beim Gewerbeamt an.
Bei welcher Kammer bin ich als Reinigungsservice Mitglied?
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Gewerbeamt meldet dich dort selbst an.
Was kostet die Anmeldung über Gewerbeanzeige24?
Unser Servicepreis ist 39,90 €. Dazu kommt die Gebühr des Gewerbeamts laut Satzung. Den Bescheid dafür schickt dir das Amt.